Bauschadenmanagement

Schäden an Bauten rasch beheben

Bauschadenmanagement

Bauschäden führen zu einer Wertminderung des Objekts

Ein Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerkes vom geschuldeten Soll-Zustand. Ein Baumangel muss nicht unbedingt ein Ausführungsfehler sein, sondern kann auch nur eine Abweichung von der Bestellung sein. Nicht behobene Baumängel führen unter Umständen zu einem Bauschaden und im Allgemeinen zu einer Wertminderung des Bauwerks.

Mängel und Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen können optische oder auch funktionelle Beeinträchtigungen darstellen sowie Einbussen an Sicherheit und Stabilität bewirken. Schäden setzen im Allgemeinen einen Mangel voraus.

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Ihre Ursachen liegen nicht immer am Baumaterial oder dessen Verarbeitung. Oftmals sind Bauschäden auch Folgen von Fehlbedienung oder Verschleiss. Nicht zuletzt entstehen Schäden an Gebäuden auch aus ggf. versicherter Ursache wie aus Sturm, Wasser, Hagel, Blitzschlag oder aus Beschädigung durch Dritte.

Die wichtigsten Bauschäden aufgrund von Planungs- und Ausführungsfehlern:

  • Feuchte und Schimmel im Wohnraum
  • Feuchte oder nasse Keller
  • Feuchte oder nasse Flachdächer/Dächer, Terrassen
  • Schadhafte oder durchfeuchtete Fassaden
  • Fehlerhafte Fenster
  • Schäden an Holzkonstruktionen
  • Abdichtungen in Nasszellen

Bauschäden Fassade

Bauschäden Fenster

Bauschäden Feuchtigkeit im Wohnraum

Bauschäden Flachdach

Bauschäden Holzkonstruktion

Bauschäden Keller

Bauschäden Nasszellen

Bauschäden verursachen jährlich Milliardenschäden. An jeder Wohneinheit fallen mehrere zehntausend Franken für die nachträgliche Mängel- und Schadensbehebung an (ETH Zürich 2013: 37’500 CHF pro Einheit).

Wir unterstützen Sie indem wir:

  • Die Schadenursache/Beweissicherung beurteilen
  • Den kausalen Zusammenhang der Veränderung auf der Baustelle feststellen
  • Das Schadenpotential bei den Bauarbeiten prüfen
  • Die Entschädigungszahlungen ermitteln
  • Die Schäden während der Bauphase begutachten
  • Technische, private und rechtliche Fragen beantworten
  • Den Schaden beseitigen bzw. instand setzen
  • Bei Streitigkeiten unterstützen
  • Garantiefrist (Rügefrist) und Verjährung nach Norm SIA 118
    Garantiefrist (Rügefrist) und Verjährung nach Norm SIA 118

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