Planungsphase
In der Planungsphase können Bauprojekte ergebniswirksam optimiert werden und helfen bei der Vermeidung von Fehler.
Eine ausführliche Planungsphase ist das A und O eines erfolgreichen Bauprojektes
Die Planungsphase bietet viele Hebel das zukünftige Projekt zu optimieren und die Weichen Richtung optimalem Ergebnis zu stellen. Lösungsansätze werden hinterfragt, Projektentwürfe hinsichtlich optimaler Landnutzung, markgerechter Planung und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit den ästhetischen Ansprüchen und öffentlichen Zwängen gegenübergestellt. Zielformulierungen werden laufend mit dem Ist-Zustand verglichen. Die Baurevision hat ein wachsames Auge darauf.
Bauwerke sind in den meisten Fällen absolut, einmalig ausserdem steht die Planung unter erheblichen Erfolgszwang, auf Anhieb ein funktionstüchtiges Bauprojekt zu erstellen. Das Planwerk muss dabei die Anforderungen der Bauherrschaft erfüllen und meistens noch ein hohes Mass an räumlicher Flexibilität gewährleisten.
Entsprechend stützt sich die Planung eines Bauvorhabens auf verschiedene Realitäten (Ist-Zustand) und oft auch auf Sachzwänge (politische Entscheide). Innerhalb dieser Rahmenbedingungen zu denen bspw. Fakten und Kapital, Menschen und Sicherheit, Umwelt und Ökologie gehören, befindet sich der Bereich der realistischen Projekte und Lösungen.
Mithilfe der Bedürfniserhebung und der Gegenüberstellung zur Ist-Situation können konkrete Konzepte ausgearbeitet werden.
Die verschiedenen Lösungen und Varianten werden im nächsten Schritt verglichen und studiert. Dabei wird darauf geachtet bei der Beurteilung aller Varianten immer von der gleichen Basis auszugehen. Die Bewertung der Muss- und Kann-Anforderungen erleichtert die Entscheidungsfindung, welche Variante zum Vorprojekt weiterbearbeitet werden soll.
Im Weiteren wird die wirtschaftlichste Lösung angestrebt, denn mit Investitionsentscheiden werden grosse Kapitalbeträge langfristig gebunden und können aufgrund der langen Lebensdauer meist nur beschränkt korrigiert werden. Daher ist die Wirtschaftlichkeitsrechnung von grösster Bedeutung im Prozess der Entscheidungsfindung.
Wichtig ist, dass die Wirtschaftlichkeitsrechnung Angaben enthält über:
- Die kalkulatorischen Folgekosten, wie Abschreibungen und Zinsen.
- Die Kosten des technischen und betrieblichen Unterhalts.
- Eventuelle Folgekosten, wie Abbrucharbeiten bei befristeter Nutzungszeit.
Darauf folgt die Organisation des Projektes, welche folgende Zielsetzungen zu erfüllen hat:
- Die Koordination der leistungs-, termin- und kostenorientierten Planung.
- Die Projektierung.
- Die Ausführung.
- Die Inbetriebnahme und den Abschluss des Projektes.
Der Aufbau der Projektorganisation kann in vier Ebenen gegliedert werden:
- Die Bauherrschaft.
- Die Planer.
- Die ausführende Unternehmung.
- Der Nutzer (kann auch mit Bauherrschaft identisch sein).
Die Bauherrschaft ist für die speditive Auftragserfüllung besorgt und verpflichtet sich, die erbrachten Leistungen vertragskonform zu honorieren. Die Planer verpflichten sich im Rahmen ihrer jeweiligen Leistungs- und Honorarordnung zur treuhänderischen Ausführung ihrer Planungsaufgaben. Grundlagen dazu bilden die Normen SIA 102 ff. Damit die Zusammenarbeit zwischen der Bauherrschaft und Planer erfolgreich funktioniert, empfiehlt es sich, bei grösseren und bedeutenden Projekten jeweils ein objektbezogenes Projekthandbuch zu erstellen.
Das Vorprojekt wird in Varianten ausgearbeitet. Die Auswahl der Bestvariante bildet dann die Grundlage für den Investitionsentscheid. Nach dem Entscheid für die Bestvariante folgt die Submission und den Auftrag an Planer. Dabei wird eine klare und präzise Leistungsbeschreibung für alle Beteiligten angestrebt.
Auf Grundlage des Vorprojektes wird in einem weiteren Schritt das Bauvorhaben eindeutig beschrieben. Dazu werden Bauprojektpläne, Projekt- und Baubeschrieb sowie der detaillierten Kostenvoranschlag zur verbindlichen Grundlage für die Kreditbewilligung und Bauausführung benutzt. Auch die Kostenschätzung muss bereits in der Planungsphase erfolgen, da nicht selten die Höhe der prognostizierten Kosten über die Realisierung eines Projektes oder über den Zeitpunkt des Baubeginns entscheidet. Daraus folgt der Kostenvoranschlag, welcher auch für die Eröffnung der Baubuchhaltung und der Kostenüberwachung während der gesamten Bauzeit benötigt wird.
Alle Bauten und Anlagen, welche der kantonalen Bauhoheit unterliegen erfordern eine Baubewilligung. Folgende Arbeiten fallen generell darunter:
- Die Erstellung, eine wesentliche Änderung oder der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Anlagen.
- Fahrnisbauten und Provisorien.
- Die Erstellung oder Änderung von Ablagerungs- und Materialentnahmestellen.
- Wesentliche Terrainveränderungen.
Je nach Bauherrschaft und Sparte des Bauvorhabens können Bund, Kantone, Gemeinden sowie Organisationen und Private Beiträge leisten. Diese Möglichkeiten sind vor der Kreditbewilligung und im Einzelfall abzuklären und schriftlich festzulegen.
Je nach Bauvorhaben (Unterhalt / Neubau) und der Bauherrschaft können die entsprechenden Kompetenzen für die Projektgenehmigung und Kreditbewilligung sehr unterschiedlich sein. Die Prüfpersonen überzeugen sich jedoch in jedem Fall, dass alle zuständigen Organe Projekt und Kredit bewilligt haben.