Vertragswesen für Bauprojekte
Absicherung der Bauherrschaft durch Verträge
Grundstein des Bauprojektes: Der Vertrag
Der Architektenvertrag
Für den Architektenvertrag, der die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr regelt, ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch nicht nur, einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen, sondern auch, für diesen den Standardvertrag des SIA zu verwenden, der auf dem Formular SIA 1002 und der Ordnung SIA102 basiert. Dieser Standardvertrag ist eine Mischung zwischen einem einfachen Auftrag und einem Werkvertrag.
Weil Architekten im Auftragsverhältnis arbeiten, schuldet ein Bauherr dem Architekten Honorar, sobald der Architekt eine Leistung erbringt. Der Architekt erbringt also keinerlei Gratisleistungen, sondern muss von der ersten Skizze an entschädigt werden. Lediglich die Honorarofferte ist kostenlos.
Der Werkvertrag
Der Werkvertrag für das Bauprojekt wird zwischen Bauherren und den einzelnen Unternehmern geschlossen. Grundsätzlich ist auch für diesen Vertrag keine bestimmte Form vorgeschrieben, jedoch empfehlen wir ebenfalls dafür das Formular SIA 1023 zu verwenden und immer die Norm SIA 118 als Grundlage bzw. integrierten Bestandteil zu deklarieren. Denn ohne eine solche Deklaration kommt die Norm grundsätzlich nicht zur Anwendung.
Der General- und Totalunternehmervertrag
Der General- und der Totalunternehmervertrag sind beide Werkverträge.
Der Generalunternehmer übernimmt auf Grund eines vom Bauherrn übergebenen Projektes die gesamte Ausführung eines Bauprojektes. Anstatt die Arbeiten an mehrere Unternehmen zu vergeben, wird nur ein Werkvertrag mit dem Generalunternehmer abgeschlossen.
Der Totalunternehmer ist ein Generalunternehmer, der zusätzlich auch noch die Planungsarbeiten für die vom Bauherrn bestellte Immobilie liefert.
Wir beraten Sie gerne
Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorgehensweisen auf und helfen Ihnen bei der Erstellung der Verträge. Damit Ihr Bauprojekt von Beginn an auf sicherem Fundament steht.