Prozessfinanzierung

Finanzierung von baurechtlichen Prozessen im Bereich Mängelhaftung, Garantierecht und Gewährleistung.

Finanzierung von baurechtlichen Gerichtsprozessen

Finanzierung von baurechtlichen Gerichtsprozessen

bauhelp! übernimmt im Bereich des Baurechts (Mängelhaftung, Garantierecht, Gewährleistung) und im erweiterten Sinne auch für die Bereiche gesundheitliche Folgen von Bauschäden und Baumängel Prozessfinanzierungen. Juristisch werden die Prozesse durch unabhängige Kanzleien geführt.

Gemäss Bundesgericht beinhaltet die Prozessfinanzierung im Wesentlichen "die Übernahme der Kosten von Aktivprozessen gegen eine Beteiligung am Prozessergebnis". Dabei kann man von zwei zentralen Merkmalen ausgehen. Zum einen werden im Rahmen der Prozessfinanzierung  die Kosten des Prozesses unabhängig vom Ausgang vollständig übernommen.
Der Prozessfinanzier verpflichtet sich dabei sämtliche Prozesskosten, die sonst der Kläger zu bezahlen hätte zu übernehmen bzw. laufend zu begleichen. Dazu gehören:

  • Gerichtskosten
  • Parteientschädigung
  • Kosten der anwaltlichen Vertretung

Das zweite Merkmal ist, dass eine Entschädigung nur geschuldet wird, wenn der Prozess für den Kläger erfolgreich endet.

Voraussetzung für eine Prozessfinanzierung ist daher ein geldwerter Anspruch, der einen Mindeststreitwert und gute Erfolgsaussichten aufweist und gegen eine solvente Gegenpartei gerichtet ist.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie an dieser Dienstleistung interessiert sind. Wir prüfen und analysieren jeden Fall individuell und machen Ihnen eine Offerte betreffend der Möglichkeiten im konkreten Fall.

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